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Werte aus der Satzung · mit Stand-Datum

Was kostet dein Hund in deiner Gemeinde?

Hundesteuer für Erst-, Zweit- und Listenhund, Ermäßigungen, An- und Abmeldung und die Regeln deines Bundeslands auf einen Blick.

  • Sätze aus der Satzung
  • Landesrecht mit Fundstelle
  • Quelle + Stand je Wert

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Die 5 häufigsten Fragen zur Hundesteuer

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Deutschland?

Eine bundesweit einheitliche Hundesteuer gibt es nicht, jede Gemeinde setzt sie in ihrer Satzung fest. In den 17 Städten, deren Satzung wir ausgewertet haben, kostet der erste Hund zwischen 90 € und 174 € im Jahr, in der Mitte 150 €.

Muss man als Rentner Hundesteuer zahlen?

Ja, das Alter allein befreit nicht von der Hundesteuer. In 8 von 17 ausgewerteten Satzungen gibt es aber eine Ermäßigung für Empfänger bestimmter Sozialleistungen, zum Beispiel Grundsicherung im Alter. Ermäßigungen setzen in der Regel einen Antrag voraus.

Ist es strafbar, keine Hundesteuer zu zahlen?

Wer seinen Hund nicht anmeldet, verkürzt eine Steuer. Das kann nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld oder als Steuerhinterziehung verfolgt werden. Zusätzlich setzt die Gemeinde die Steuer rückwirkend fest.

Wie wird kontrolliert, ob man Hundesteuer zahlt?

Gemeinden können über die Steuermarke oder den Steuernachweis, über Hinweise und über Hundebestandsaufnahmen, bei denen beauftragte Mitarbeitende Haushalte befragen, kontrollieren. Wer angemeldet ist, kann das mit dem Steuerbescheid belegen.

Was ändert sich 2026 für Hundehalter?

Neu gefasst zum Jahr 2026 haben ihre Hundesteuer: Köln, Leipzig, Stuttgart und Essen. Bereits beschlossene Änderungen gibt es in: München und Nürnberg (Details auf den Stadtseiten).